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Unseren Kunden sichern wir Servicedienstleistungen sowohl in der Garantiezeit, als auch nach der Garantiezeit gemäß dem in unserer Firma eingekauften Dienstleistungspaket. Im Rahmen des Vertrags leisten wir den Einstellungsservice, Einstellung-Wartungsservice und Beanstandungsservice. Alle Service- oder Beanstandungsanmeldungen sind nur schriftlich auf dem unten angeführten Formular zu übersenden und nur diese Anmeldungen werden bearbeitet. Die Frist der Dienstleistungserbringung hängt von dem im Vertrag jedes Kunden enthaltenen Paket ab und sie darf nicht länger als 30 Tage nach dem Anmeldungsdatum dauern, es sei denn, dass zur ihrer Erbringung Stoffe oder Materialien erforderlich sind, bei denen die Wartezeit erheblich länger ist. In so einem Fall wird die Frist in Anlehnung an die Lieferfrist der benötigten Stoffe oder Materialien individuell festgesetzt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Serviceplatz so vorzubereiten, dass die Servicearbeiter dazu einen problemlosen Zugang haben.
Jede unbegründete Beanstandungsanmeldung oder Serviceanmeldung ohne Möglichkeit, so einen Service durch die Servicearbeiter aus den durch den Auftraggeber verschuldeten Gründen durchzuführen, wird eine Belastung des Kunden mit den Kosten so einer Dienstleistung in einem Betrag von 60€ netto für jede angefangene Arbeitsstunde des Servicearbeiters + Anreisekosten in einer Höhe von 1€ netto für 1 km, hin und zurück gerechnet, nach sich ziehen.